1. Schritt
Klären Sie den Therapiebedarf mit Ihrem Arzt (Erklärung männliche Form):
- Hausarzt
- Kinderarzt
- Phoniater/Pädaudiologe
- HNO-Arzt
- Kieferorthopäde
- Zahnarzt
- Neurologe
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Internist
2. Schritt
Wenn Therapiebedarf besteht, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die bei Kassenpatienten bis zum Therapiebeginn 14 Tage Gültigkeit hat.
3. Schritt
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
4. Schritt
Bringen Sie bitte zum Ersttermin Ihre gültige Verordnung mit.
Was erwartet Sie beim Ersttermin?
- Bitte nehmen Sie selbstständig in unserem Wartezimmer Platz, dort werden Sie dann von uns begrüßt und abgeholt.
- In freundlicher und angenehmer Atmosphäre erfolgt eine ausführliche Anamnese, Diagnostik und Befunderhebung durch standardisierte Testverfahren.
- Sie erhalten von uns eine individuelle Therapieplanung und Behandlung, sowie eine gezielte Beratung und konkrete Anleitung zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit